Hotel Grünberger

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Unsere aktuellen AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
im Hotel Grünberger sowie im Apartmenthaus Grünberger

VORMERKUNGEN

Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt bei uns im schönen Berchtesgaden entschieden haben. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns (nachfolgend Hotel genannt).
Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil
des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Beherbergungsvertrages. Dieser Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag) ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts in seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
Lesen Sie sich daher die nachfolgenden Bedingungen bitte sorgfältig durch.

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel- und Apartmentzimmern durch das Hotel Grünberger und das Apartmenthaus Grünberger, Lieselotte Grünberger e. K., zur Beherbergung des Kunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels bzw. der Apartments.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzungzuanderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, falls dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3. Bei Buchung durch einen Dritten haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. BEREITSTELLUNG

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr zurVerfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung des Zimmers besteht nicht.

3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben.

Hotel Grünberger e.K.
Lieselotte Grünberger Hansererweg 1
D – 83471 Berchtesgaden
Tel.: +49 (0) 8652 97659-0
Fax: +49 (0) 8652 97659-123
E-Mail: info@hotel-gruenberger.de Internet: www.hotel-gruenberger.de
Sparkasse Berchtesgadener Land IBAN:DE55 7105 0000 0000 359323 BIC: BYLADEM1BGL Umsatzsteuer-ID: DE304725158 Handelsregisternummer: 5909

IV. ABREISE; ZIMMERÜBERGABE

1. Die Abreise muss bis 11:00 Uhr erfolgen, andernfalls muss eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden.

2. Soweit mit dem Hotel nichts anderes vereinbart wurde, ist das Zimmer am vereinbarten Abreisetag dem Hotel bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%.

V. VORAUSZAHLUNGEN / DEPOSITS

1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

2. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum erbetenen Termin (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

VI. LEISTUNGEN, PREIS, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNGEN

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer (MwSt.).

2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

4. Der Kunde kann nur mit einer rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

5. Rein vorsorglichweisen wir den Gast bereits vor Buchung/Anreise auf mögliche und nicht vorhersehbare sowie nicht vermeidbare Einschränkungen unserer Hotelleistungen auf Grund behördlich angeordneter Maßnahmen hin. Sollten etwaige behördliche angeordnete Einschränkungen vorliegen, so besteht kein Recht zur Reisepreisminderung. Es besteht allerdings die Möglichkeit die Hotelzimmerbuchung kostenfrei bis zwei Tage vor dem Anreisedatum zu stornieren.

VII. ZAHLUNG, RECHNUNGSSTELLUNG

1. Rechnungen des Hotels sind bis spätestens am Abreisetag, ohne Abzug, zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag von 25,00 € Säumnis- und Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der, eines höheren Schadens vorbehalten.

2. Im Falle von Nichtbezahlung, Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.- ist das Hotel berechtigt die Kreditkarte des Gastes mit der Schadenersatzsumme zu belasten.
Hotel Grünberger e.K, Lieselotte Grünberger, Hansererweg 1, D – 83471 Berchtesgaden
Tel.: +49 (0) 8652 97659-0
Fax: +49 (0) 8652 97659-123
E-Mail: info@hotel-gruenberger.de Internet: www.hotel-gruenberger.de
Sparkasse Berchtesgadener Land IBAN:DE55 7105 0000 0000 359323 BIC: BYLADEM1BGL Umsatzsteuer-ID: DE304725158 Handelsregisternummer: 5909

VIII. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Sofern keine andere Frist vereinbart, gilt für Individualgäste eine kostenlose Stornierungsfrist von 2 Tagen vor Anreisedatum, im Anschluss werden 100 % der Reservierung fällig.

3. Bei Gruppenbuchungen (ab 20 Personen) ist eine kostenfreie Stornierung bis 8 Wochen vor Anreise möglich, danach berechnen wir 80% auf den Gesamtpreis.

4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern ist er verpflichtet 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück sowie ggf. 80% für das Halbpensionsarrangement zu zahlen. Sollte das Hotel die vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmer weitervermieten können, so ist es nicht verpflichtet, dieses anzurechnen.

IX. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Hotel Grünberger e.K.
Lieselotte Grünberger Hansererweg 1
D – 83471 Berchtesgaden
Tel.: +49 (0) 8652 97659-0
Fax: +49 (0) 8652 97659-123
E-Mail: info@hotel-gruenberger.de Internet: www.hotel-gruenberger.de
Sparkasse Berchtesgadener Land IBAN:DE55 7105 0000 0000 359323 BIC: BYLADEM1BGL Umsatzsteuer-ID: DE304725158 Handelsregisternummer: 5909

X. HAFTUNG

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Der Gast ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, erkennbare Mängel unverzüglich dem Hotel anzuzeigen.

4. Für eingebrachte Gegenstände des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf max. 3.500,- € und abweichend für Geld, Wertpapiere und sonstige Kostbarkeiten auf max. 800,- € begrenzt. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder, Anhänger oder Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

6. Das Rauchen im Hotelbereich, insbesondere in den Gästezimmern ist nicht gestattet. Sollte ein Verstoß erkennbar/riechbar sein, so behält sich das Hotel einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 300,- € vor. Das Gleiche gilt für schuldhaftes Auslösen der Brandmeldeanlage.

7. Sollte der Hotelschlüssel, der zu einer Schließanlage gehört, verloren gehen, bzw. bei Abreise nicht wieder abgegeben werden können, so werden die Wiederbeschaffungskosten dem Gast in voller Höhe nach Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.

8. Die Benutzung des Spielplatzes, des Hallenbades, der Sauna und des Solariums erfolgt auf eigene Gefahr. Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das Hotel nicht haftbar gemacht werden.
Das Kind und/oder deren gesetzlicher Vertreter sind verantwortlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern oder Bezugspersonen.
Eltern haften für Ihre Kinder.

9. Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

XI. VERJÄHRUNG

1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

2. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

3. Für andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche ist Fristbeginn der Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist.

4. Für den Verbrauchsgüterkauf gelten die gesetzlichen Regelungen.
Hotel Grünberger e.K.
Lieselotte Grünberger Hansererweg 1
D – 83471 Berchtesgaden
Tel.: +49 (0) 8652 97659-0
Fax: +49 (0) 8652 97659-123
E-Mail: info@hotel-gruenberger.de Internet: www.hotel-gruenberger.de
Sparkasse Berchtesgadener Land IBAN:DE55 7105 0000 0000 359323 BIC: BYLADEM1BGL Umsatzsteuer-ID: DE304725158 Handelsregisternummer: 5909

XI. WECKAUFTRÄGE, NACHRICHTEN, POST

1. Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für etwaige Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt IX (Haftung) dieser Geschäftsbedingungen.

XII. FUNDSACHEN

1. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage und unter Erstattung der Kosten nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNG

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten– ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Reservierung von Zimmern unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Lieselotte Grünberger
Stand März 2021

Hotel Grünberger e.K.
Lieselotte Grünberger Hansererweg 1
D – 83471 Berchtesgaden
Tel.: +49 (0) 8652 97659-0
Fax: +49 (0) 8652 97659-123
E-Mail: info@hotel-gruenberger.de Internet: www.hotel-gruenberger.de
Sparkasse Berchtesgadener Land IBAN:DE55 7105 0000 0000 359323 BIC: BYLADEM1BGL Umsatzsteuer-ID: DE304725158 Handelsregisternummer: 5909

 
 
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